Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat bei uns oberste Priorität. Deshalb gilt:

  • Personen, die regelmäßig mit Minderjährigen arbeiten (z. B. Trainer, Betreuer, Gruppenleiter), müssen in bestimmten Fällen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
  • Auch ehrenamtlich Tätige sind von dieser Pflicht betroffen, wenn sie in direktem und wiederkehrendem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen.
  • Für kurzfristige Helfer ohne dauerhaftes Engagement setzen wir auf Selbstverpflichtungserklärungen zum Jugendschutz.
  • Die Einsicht in Führungszeugnisse erfolgt in festgelegten Abständen (i. d. R. alle 3–5 Jahre) und wird datenschutzkonform dokumentiert.

Damit erfüllen wir die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes und nehmen unsere Verantwortung im Verein ernst – für ein sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche.